Förderprogramm: Forschungszulage
Förderquoten:
25 bis 35 % der Personalkosten in Forschung und Entwicklung
Projektart:
Forschung- und Entwicklungsprojekte
Für:
Alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland
Wie:
Antragsverfahren bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Was zeichnet die steuerfreie Forschungszulage aus?
Innovationen sind eine treibende Kraft hinter der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, doch die Rahmenbedingungen sind im Laufe der Zeit zunehmend herausfordernder geworden. Deswegen hat die Bundesregierung im Jahr 2020 ein neues Förderprogramm für alle Unternehmen in Deutschland aufgesetzt: die steuerfreie Forschungszulage.
Diese attraktive Forschungsförderung kann von allen steuerpflichtigen Unternehmen in Anspruch genommen werden. Es gibt keine Einschränkungen mit Hinblick auf die Größe, die Rechtsform oder den jährlichen Umsatz. Dadurch kann Ihr Unternehmen von einem jährlichen Zuschuss profitieren und hohe Forschungsausgaben besser schultern!
Alle Vorteile der Forschungszulage auf einen Blick:
- Für alle steuerpflichtigen Unternehmen geeignet
- Jährliche Forschungsförderung von bis zu 3,5 Mio. €
- Umfasst Personalkosten, Auftragsforschung und Forschungsgüter
- Bis zu 4 Jahre rückwirkende Beantragung möglich
- Kein jährliches Budgetlimit bzw. Deckelbetrag
Maximaler Förderbetrag auf 3,5 Mio. € jährlich gestiegen
Als Reaktion auf die Coronakrise stieg der maximale Förderbetrag zunächst auf 1 Mio. € pro Jahr an. Doch im Zuge des Wachstumschancengesetzes erfolgte eine weitere Anpassung, um Forschungsaktivitäten in Deutschland weiter zu fördern. Ab dem Jahr 2024 kann Ihr Unternehmen sogar bis zu 3,5 Mio. € jährlich erhalten.
Dabei gelten die folgenden Förderquoten:
- 25 bis 35 % Förderquote für Personalkosten
- 15 bis 24,5 % Förderquote für Auftragsforschung
- 40 bis 70 Euro pro Stunde bei eingebrachter Eigenleistung
- Ab 28. März 2024: Ausgaben für notwendige Forschungsgüter
Die höheren Förderquoten gelten ab dem 28. März 2024 für KMUs, während größere Unternehmen von den etwas niedrigeren Quoten profitieren können. Darüber hinaus können Sie sogar Projekte vier Jahre in der Vergangenheit fördern lassen. Lesen Sie hierzu unseren ausführlichen Artikel zur rückwirkenden Beantragung der Forschungszulage!
Anforderungen an Forschung und Entwicklung
Prinzipiell können alle steuerpflichtigen Unternehmen die Forschungszulage beantragen, unabhängig von ihrer Rechtsform und Größe. Dafür müssen Forschungs- und Entwicklungsprojekte einige Anforderungen und Kriterien erfüllen. So muss es sich zunächst um Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung handeln.
Hinzu kommen die folgenden fünf Kriterien: (1) neuartig, (2) schöpferisch, (3) systematisch, (4) reproduzierbar, (5) ungewiss. Das mag auf den ersten Blick durchaus kompliziert wirken, doch die Erfüllung dieser Kriterien erweist sich in der Praxis als sehr machbar. So liegt die übliche Bewilligungsquote bei rund 60 bis 70 % – mit unserer Hilfe steigt sie sogar auf über 95 % !
Das Antragsverfahren im Überblick
Anders als bei vielen anderen Förderprogrammen ist die Forschungszulage eine rückwirkende Steuererstattung. Das bedeutet, Sie beantragen den Zuschuss für das jeweilige Jahr, nachdem die Aufwände bereits angefallen sind. Hierfür müssen Sie zunächst förderfähige Projekte in Ihrem Unternehmen identifizieren, ehe Sie den Antrag stellen.
Der Antragsprozess lässt sich auf drei wesentliche Schritte herunterbrechen:
- Förderfähige Projekte identifizieren und Dokumentation vorbereiten
- Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage stellen
- Mit der Bewilligung die Steuererstattung beim Finanzamt einholen
Sollte es im ersten Anlauf zu einer Ablehnung kommen, haben Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs, um weitere Dokumentation nachzuliefern. Bei einer Bewilligung können Sie hingegen beim Finanzamt Ihre Steuererstattung einholen. Informieren Sie sich vorab auch zu allen ausführlichen Schritten eines erfolgreichen Antrags.
So erfolgt die Auszahlung und Bilanzierung
Beim Thema Auszahlung und Bilanzierung gibt es hingegen immer wieder Missverständnisse. Die Forschungszulage ist eine Steuererstattung, die auf die nächste festgesetzte Körperschafts- oder Einkommensteuer angerechnet wird. Damit reduziert sie effektiv die Steuerlast Ihres Unternehmens, im Optimalfall gleich über mehrere Jahre hinweg.
Sollte Ihr Unternehmen jedoch nur wenig oder gar keine Steuern zahlen, erfolgt tatsächlich eine Auszahlung durch das Finanzamt. In beiden Fällen ist die Forschungszulage unter sonstigen betrieblichen Erträgen zu erfassen. Suchen Sie nach weiteren Informationen? Dann lesen Sie einfach unseren Artikel zum richtigen Bilanzieren der Forschungszulage.
Welche Alternativen gibt es zur Forschungszulage?
Es gibt eine ganze Reihe weiterer Förderprogramme, die jedoch meistens weitaus striktere Vorgaben haben. So zum Beispiel das seit Jahren beliebte ZIM (Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand), das kleine und mittlere Unternehmen bei Innovationen fördert. In unserem Artikel zu ZIM oder Forschungszulage können Sie alle Vor- und Nachteile dazu nachlesen.
Darüber hinaus bieten wir aber auch Beratungshilfe zu vielen anderen Programmen an. Informieren Sie sich auf unserer Seite nach den möglichen Förderprogrammen, die für Ihr Unternehmen infrage kommen. Wir helfen Ihnen natürlich gerne beim Heraussuchen der passenden Förderung und allen weiteren Antragsschritten.
Unsere Beratungsleistungen zur Forschungszulage
Insbesondere der erste Antrag kann viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellen und hohe Aufwände erzeugen. Die meisten Antragsteller sind mit den Prozessen nicht vertraut und verbringen viel Zeit mit der Aufarbeitung. Genau deswegen kann eine professionelle Beratung beim Thema Forschungszulage so wichtig sein.
Sparen Sie mit unserer Hilfe kostbare Zeit und entlasten Sie Ihre Mitarbeiter, denn wir …:
- … identifizieren gemeinsam alle förderfähigen Projekte im Unternehmen
- … bereiten Ihre Projektdokumentation größtenteils selbstständig vor
- … leisten Hilfe bei Erst- und Folgeanträgen bei der Bescheinigungsstelle
- … begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Antragsprozess
- … stehen Ihnen bei einer Ablehnung und Widerspruch tatkräftig zur Seite
Die Vorteile liegen für Sie klar auf der Hand: Sie reduzieren Ihre Aufwände und maximieren sowohl Ihre Chancen als auch Ihren Förderbetrag. Unsere Kunden müssen im Schnitt lediglich zwei halbe Arbeitstage einplanen, den Rest erledigen wir!
Die Bewilligungsquote unserer Kundenanträge liegt bei über 95 % – vertrauen Sie auf uns als kompetenten Partner für Ihren Forschungszulagen-Antrag.
Maximieren Sie mit unserer Hilfe Ihre Forschungszulage!
Die Forschungszulage ist ein sehr attraktives Förderprogramm, das sich kein forschendes Unternehmen entgehen lassen sollte. Speziell in Zeiten einer unsicheren Wirtschaftslage und steigenden Kosten kann sie ein entscheidender Faktor der zukünftigen Innovationsfähigkeit sein. Zudem sind die Förderbeträge ab 2024 noch einmal deutlich gestiegen!
Haben Sie weitere Fragen zu diesem spannenden Thema oder suchen Sie nach einem erfahrenen Beratungspartner? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Antragsprozess, damit sich Ihr Unternehmen den maximalen Förderbetrag sichern kann. Gehen Sie mit uns Ihre Möglichkeiten durch.
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