Förderprogramm: INVEST – Zuschuss für Wagniskapital 

Programm: 

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Programmart: 

Zuschuss bei Erwerb von Unternehmensanteilen + Exitzuschuss

Anteilsbetrag: 

20% der Investitionssumme

Für: 

Startups mit Kapitalbedarf bei privaten Investoren (Business Angels)

Zuschuss für Wagniskapital von Business Angels

Jetzt einen Antrag auf Erwerbszuschuss stellen

Wagniskapital hat sich bereits in der Vergangenheit als ein wesentlicher Schlüssel bei der Realisierung von Geschäftsideen erwiesen. Mit dem INVEST-Zuschuss werden nicht nur junge Wachstumsunternehmen bei der Suche nach Wagniskapital unterstützt, sondern auch Business Angels zur Beteiligung motiviert, da sie 20 Prozent der Beteiligung als steuerfreien Zuschuss erhalten. Das Förderprogramm wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2017 angepasst und hat dadurch sowohl für junge, innovative Unternehmen, als auch für Investoren bzw. Business Angels nochmals deutlich an Attraktivität gewonnen.

Die Förderung im Detail

Der Wagniskapitalgeber erhält im Zuge dieses Förderprogramms einen Erwerbszuschuss sowie einen Exitzuschuss. Den Erwerbszuschuss erhalten private Investoren bzw. Business Angels in Höhe von 20 Prozent der Investitionssumme beim Anteilserwerb an jungen innovativen Unternehmen. Voraussetzung ist, dass mindestens 10.000 Euro investiert und die Anteile mindestens drei Jahre lang gehalten werden.

Der seit 2017 nur für Privatpersonen geltende Exitzuschuss kompensiert pauschal die Steuer, die für den Wagniskapitalgeber auf den Veräußerungsgewinn seiner Anteile entfällt. Der Investor erhält dabei eine Kompensation in Höhe von 25 Prozent des Gewinns, jedoch maximal in Höhe von 80 Prozent des Investitionsbeitrages seiner INVEST-Anteile, da der Erwerbszuschuss in Summe mit dem Exitzuschuss den ursprünglichen Investitionsbeitrag nicht übersteigen darf.

Vorteile auf einem Blick

Durch die Teilnahme am INVEST-Programm wird den Unternehmen bescheinigt, alle Voraussetzungen für eine förderfähige Beteiligung zu erfüllen. Mit dieser Bescheinigung und Informationen zu dem INVEST-Förderprogramm können Unternehmen dann bei potentiellen Investoren um Wagniskapital werben. Des Weiteren besteht für förderfähige Unternehmen die Möglichkeit, sich im Rahmen des BMWi listen zu lassen und dadurch die Aufmerksamkeit möglicher Geldgeber zu gewinnen.

Wagniskapitalgebern dagegen wird durch das INVEST-Programm nicht nur eine beachtliche Auswahl an Investitionsmöglichkeiten geboten, sondern auch das Risiko eines Investments wird durch den Erwerbszuschuss deutlich gesenkt, da Geschäftsanteile günstiger erworben werden können. Im Falle eines Scheiterns des Unternehmens muss der Erwerbszuschuss von dem Investor nicht zurückgezahlt werden.

Die fünf Schritte des INVEST-Programms

  • Unternehmen bewirbt sich für die Förderung
  • Beantragung des Erwerbszuschusses durch den Investor
  • Abschluss eines Gesellschaftervertrags zwischen Investor und Unternehmen
  • Beantragung der Auszahlung des Erwerbszuschusses
  • Beantragung des Exitzuschusses nach frühestens 3 Jahren

Bilanz

Insgesamt konnten seit Mai 2013 bereits 210 Millionen Euro Wagniskapital an junge Wachstumsunternehmen vermittelt werden. Bis Ende 2016 wurden hierfür über 2.800 Erwerbszuschüsse in Höhe von 42 Millionen Euro bewilligt.

Für weitere Informationen: Hier geht es zur Seite der BMWi

Unsere Leistungen

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