Förderprogramm: Start-Up Transfer.NRW

Wir helfen bei der Beantragung im Förderprogramm Start-Up Transfer.NRW.

Förderprogramm: 

Start-Up Transfer.NRW

Projektlaufzeit: 

18 Monate + max. 6 Monate

Förderhöhe: 

240.000 € (+ max. 80.000 €)

Förderquoten:

bis zu 90% (Regelfall)

Projektart:

Einzelvorhaben

Für:

Hochschulabsolventinnen & -absolventen, Wissenschafterinnen & Wissenschaftler

Wie:

1-stufiges Bewerbungsverfahren

Einreichung:

30.04.2019 – 31.10.2019 – 30.04.2020

Kapital für innovative Gründungsideen

Jetzt öffentliche Zuschüsse beantragen

Bereits in den vergangenen Wettbewerbsrunden konnte Thierhoff Consulting verschiedene Hochschul-Gründerteams bei der Antragstellung unterstützen und ihnen nach einigen gemeinsamen Pitch-Trainings zur erfolgreichen Auswahl für die Förderung gratulieren. Nun geht die Förderung unter neuem Namen in die nächste Runde. Bis 30. April 2019 (dann 31. Oktober 2019 und 30. April 2020) können sich Interessierte für „Start-Up Transfer.NRW“ bewerben. Wir freuen uns auch in diesem Jahr wieder, einige interessante Gründungsideen zu begleiten. Melden Sie sich bei Interesse gerne unter der Rufnummer 0221 / 430 75 680.

Ziel des Förderwettbewerbs

Mit der Förderung sollen Hochschulgründerinnen und -gründer aus NRW unterstützt werden, ihre Forschungsergebnisse aus nordrhein-westfälischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen weiterzuentwickeln, zu erproben und die Unternehmensgründung vorzubereiten. Der Fokus liegt auf „wissensintensiven Gründungen“, was „innovative Dienstleistungen“, aber auch „technologieorientierte Gründungsvorhaben“ umfasst. Die zu fördernden Vorhaben sollen durch tragfähige Geschäftsmodelle überzeugen.

Gegenstand der Förderung

Das Förderprogramm „Start-up Transfer.NRW“ fokussiert Vorhaben die auf technologischen, betriebswirtschaftlichen oder sozialen Innovationen basieren. Aber auch innovative, wissensintensive Dienstleistungen können gefördert werden. Im Vordergrund stehen insbesondere…

  • die Weiterentwicklung von Dienstleistungen / Verfahren / Produkten bis zur Marktreife,
  • die Erprobung im Sinne des Proof of Concept / des Prototypings / der Validierung der Gründungsidee und
  • die Vorbereitung der Gründung durch Weiterentwicklung des Businessplans etc.

Gefördert werden können Gründungsvorhaben von Hochschulabsolventinnen und -absolventen, deren Abschluss in der Regel nicht länger als drei Jahre zurückliegt, sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Anträge werden durch die Hochschulen oder Forschungseinrichtungen gestellt.

Zuwendungskonditionen

Die Förderhöhe pro antragstellendem Gründerteam beträgt über einen Zeitraum von 18 Monaten (+ max. 6 Monaten) bis zu 240.000 € (+ max. 80.000 €). Die Förderquote beträgt max. 90% bei 10% Eigenmittel. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung) zu F&E-Projekten. Bemessungsgrundlage auf Seiten der Hochschulen sind die projektbezogenen, zuwendungsfähigen Ausgaben:

  • Personalpauschalen für die direkt dem Projekt zugeordneten (zusätzlichen) Mitarbeiter der Hochschulen / Forschungseinrichtungen
  • Eine Gemeinausgabenpauschale in Höhe von 15% auf die Personalausgaben
  • Sach- und Materialausgaben in direktem Zusammenhang mit dem Projekt
  • Investitionen
  • Ausgaben für Fremdleistungen (individuelles Gründungscoaching)
  • Ausgaben für aus dem Projekt resultierende Schutzrechte.
  • Ausgaben, die im Zusammenhang der Weiterentwicklung des Businessplans und des Unternehmenskonzeptes stehen.

Bei besonders entwicklungsintensiven Vorhaben kann auf Antrag und positivem Votum des Auswahlgremiums der Durchführungszeitraum um 6 Monate auf maximal 24 Monate verlängert werden. Hierzu können weitere Fördermittel in Höhe von bis zu 80.000 € zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag ist frühestens 9 Monate nach Beginn und spätestens 3 Monate vor Ende des Durchführungszeitraums zu beantragen.

Für weitere Informationen: Hier geht es zur Seite des Projektträgers (PTJ)

Unsere Leistungen

Was wir für Sie tun können!

Sie denken über ein Gründungsprojekt im Rahmen des Förderprogrammes Start-Up Transfer.NRW nach?
Dann sind wir der richtige Ansprechpartner!
Wir helfen bei allen Aspekten rund um die Antragstellung und um die Planung der Projektdurchführung:

  • Sie suchen noch einen passenden Coach? Wir bieten uns für Coaching-Leistungen im Rahmen des Projektablaufs an!
  • Gerne unterstützen wir Sie vorab bei der Ausarbeitung der Antragsunterlagen und des notwendigen Coaching-Fahrplans!
  • Wir begleiten Sie bei der NRW-spezifischen Anforderungsanalyse und erläutern alle Notwendigkeiten im Detail!
  • Im Rahmen eines Pitch-Trainings haben Sie bei uns die Möglichkeit, sich nach einer erfolgreichen Einreichung auf den Jury-Pitch vorzubereiten!

Melden Sie sich gerne über unsere Office-Email info@thierhoff-consulting.de oder unter der Rufnummer 0221 / 430 75 680.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!